- Startseite
- AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ANWENDUNG
Die Geschäftsbedingungen der Martin Deggelmann Martelleria – Blechmanufaktur (nachfolgend auch als „Auftragnehmer“ oder „Martelleria“ bezeichnet) gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners, nachfolgend Auftraggeber genannt, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich ihrer Geltung von Martelleria schriftlich zugestimmt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Martelleria gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers, die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber durch Martelleria vorbehaltlos ausgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Lieferungen und Leistungen an Martelleria, für den Fall vorbehaltlosen Annahme der Ware.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Auftrags getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.
II. AUFTRAGSERTEILUNG
- Im Angebotsschreiben oder in einem Bestätigungsschreiben von Martelleria werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben.
- Der Auftraggeber erhält das Schreiben über das Angebot per E-Mail oder per Ausdruck.
- Mit schriftlicher Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber kommt der Auftrag zustande.
- Mit Erteilung des Auftrages ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
III. PREISANGABEN/ KOSTENVORANSCHLAG
- Auf Verlangen des Auftraggebers erstellt Martelleria dem Kunden ein Angebot. Diese Preisangaben verstehen sich exklusive der Umsatzsteuer.
- Reparaturen und Restaurationen von Oldtimern kann man nur sehr schwer abschätzen. Daher verstehen sich alle Preisangaben als geplante Richtwerte, die sich aufgrund von Wartezeiten auf Ersatzteile oder erhöhtem Arbeitsaufwand verteuern können. Das Angebot ist somit freibleibend und verpflichtet den Auftragnehmer rechtlich nicht.
- Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so wird ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 1 Woche nach seiner Abgabe gebunden, soweit nicht eine andere Bindungsfrist vereinbart wird. Mit rechtzeitiger Annahme ist der Kostenvoranschlag grundsätzlich bindend.
- Soweit es sich um ein Fahrzeug im Alter von 20 Jahren und mehr handelt, ist die vom Hersteller vorgesehene Nutzungszeit bei weitem überschritten und daher besteht immer die Möglichkeit, dass durch eine ausgeführte Reparatur/ Restauration an einer Stelle, ein Defekt an einer anderen Stelle ersichtlich wird und somit die Kalkulation von Kostenvoranschlägen überschreitet. Der Auftragnehmer weist unverzüglich ab Kenntnis auf die Überschreitung der Kosten gemäß ursprünglichem Kostenvoranschlag hin. Der Mehraufwand wird separat verhandelt und schriftlich fixiert.
IV. VORAUSZAHLUNG/ Abschlagzahlung nach erbrachten Teilleistungen
- Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber eine vollständige oder eine anteilige Zahlung im Voraus verlangen, wenn ein sachlicher Grund gegeben ist und keine berechtigten Gründe des Auftraggebers entgegenstehen.
- Der Auftragnehmer kann auch während der zu erbringenden Leistung eine Abschlagszahlung verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlung wird dann auf Basis des Fortschritts der erbrachten Leistungen berechnet. Der Auftragnehmer erstellt dann eine Zwischenrechnung, in der präzise festgelegt wird, welche erbrachten Teilleistungen bereits abgerechnet sind, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
V. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
- Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen.
- Die Auftragnehmer wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
- Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
VI. FERTIGSTELLUNGSTERMIN
- Der Auftragnehmer wird nach Möglichkeit den schriftlichen Fertigstellungstermin einhalten. Diese Art der Aufträge sind aber für den Auftragnehmer gelegentlich zeitlich schwer abzuschätzen, daher verstehen sich alle Terminangaben als geplante Richtwerte, die sich
aufgrund von Wartezeiten auf Ersatzteile, Materialien und/oder erhöhtem Arbeitsaufwand sowie Fremdleistungen verlängern können. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über die Verzögerung und die Gründe zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unverzüglich einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. Auf Grund der Verzögerung des Fertigstellungstermins besteht keine Verpflichtung zum Schadenersatz.
VII. ABNAHME
- Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts Anderweitiges vereinbart ist.
- Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung abzuholen. Für diesen Fall berechnen wir eine Standgebühr von € 80,00 pro Tag.
- Die Gefahren der Aufbewahrung im Verzugsfall gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VIII. ZAHLUNG/ RECHNUNG
- Zahlungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes spätestens jedoch per Überweisung innerhalb 14 Tagen nach Meldung der Fertigstellung oder Übersendung der Rechnung – ohne Skonto oder sonstige Nachlässe – zu leisten.
- Bei Vorauszahlung ist die Zahlung mit Auftragserteilung zur Zahlung fällig.
- Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
- Verzugszinsen werden mit 5 % p. a. über den Basiszinssatz bei Privatkunden und 9 % p.a. über dem Basiszinssatz bei Geschäftskunden berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- Eine etwaige Berichtigung der Rechnung ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, sind schriftlich und spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung mitzuteilen.
IX. EIGENTUMSVORBEHALT
- Soweit eingebaute Zubehörteile, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen Bezahlung aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
X. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
- Der Auftragnehmer hat das Recht, die Herausgabe des KFZ/ Oldtimers/ erstellten bzw. produzierten Auftragsgegenstandes z. B. Skulptur, Designobjekt, Fassadenverkleidung zu verweigern, bis der Auftraggeber die offenen Forderungen (Gegenleistung) erbracht hat. Das Zurückbehaltungsrecht ermöglicht es Martelleria, die Erfüllung von Ansprüchen aus einem Vertrag so lange zurückzuhalten, bis die andere Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist, sofern es sich um eine wechselseitige Forderung handelt und die Forderung wirksam, fällig und durchsetzbar ist.
XI. Erweitertes Pfandrecht
- Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Dieses Verwertungsrecht berechtigt den Auftragnehmer die Sache zu verwerten und aus dem Erlös seine Forderung zu befriedigen. Sollte der Auftraggeber die Forderung erfüllen, erlischt auch das Pfandrecht an der gepfändeten Sache, da das Pfandrecht akzessorisch ist.
- Das vertragliche Pfandrecht kann wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferung und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
XII. Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen.
XIII. HAFTUNG
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand und für die in Verwahrung genommenen zusätzlichen Gegenstände (z.B. Modellvorlagen, Fertigungshilfsmittel) soweit ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung bei Gebrauchsspuren, Schweißrückständen oder sonstigen Verschleiß, die bei der Verwendung an den Modellvorlagen, Fertigungshilfsmittel
n etc. entstehen, es sei denn, dies ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und seiner Mitarbeitenden zurückzuführen.
Die Haftung für den Verlust von Geld, Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ebenfalls – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. - Soweit der Auftragnehmer für Schäden und Verluste haftet, ist er bei einer Beschädigung des Auftragsgegenstandes zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert am Tage der Beschädigung oder des Verlustes zu ersetzen.
- Darüber hinaus wird Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, dessen gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen geleistet.
- Der Auftragnehmer hat etwaige Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen, die sich in seiner Obhut befinden, unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Desgleichen ist der Auftraggeber verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
XIV. HINWEIS KEINE TEILNAHME AN STREITBEILGUNGSSTELLE
- Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
XV. Datenerhebung und -verwendung zur Vertragsabwicklung
- Martelleria verarbeitet und nutzt die vom Auftraggeber schriftlich angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere zu Name, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail oder Mobilnummer zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses und, soweit dies gesetzlich notwendig ist. Die personenbezogenen Daten werden u.a. in einer elektronischen Kundenkartei unter Verwendung von Microsoft Access erfasst und verarbeitet. Der Auftraggeber wurde darüber informiert und hat bei Auftragserteilung seine Einwilligung gegeben, die er jederzeit beim Auftragnehmer widerrufen kann.
XVI. Gerichtsstand
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten / Unternehmen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XVII. ANWENDBARES RECHT / AUSSCHLUSS
- Für den Fall, dass einer der oben genannten Punkte streitbar ist, so gelten die anderen Punkte uneingeschränkt weiter.
- Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, sofern der Käufer kein Verbraucher ist.
- Werden diese AGBs oder Teile von ihnen zusätzlich in einer anderen Sprache abgefasst, so gilt bei Unklarheiten oder Abweichungen die deutschsprachige Version.
Stand: 05.11.2024 /V06
Zur besseren Lesbarkeit wird in unseren AGBs das generische Maskulinum verwendet. Die in den AGBs verwendeten
Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Kontakt
Unsere Experten freuen sich auf Ihre Anfrage.
Martelleria – Blechmanufaktur
- +49 8124 / 91892 - 10
- info@martelleria.de
- Gewerbering 2, 85659 Forstern, Germany
Allgemeines
Design von SEKO Systems GmbH
Copyright © 2024 Martelleria Martin Deggelmann. All rights reserved.